Archiv der Kategorie ‘Kanzlei Aktuell‘

Neue Zweigstelle – Arbeitsrecht und Medizinrecht in Bensheim

Dienstag, den 1. Dezember 2009

NEUE ZWEIGSTELLE in Bensheim

Die Rechtsanwaltspartnerschaft OK Ostheim & Klaus Rechtsanwälte hat seit dem 01.12.2009 endlich auch in Bensheim ein Anwaltsbüro.

Im Bereich Arbeitsrecht und Medizinrecht wollen wir näher an unseren Mandant sein. Deshalb haben wir  in zentraler Lage am Rathaus in Bensheim und in der Nähe des Amtsgerichtes in der Darmstädter Str. 60 eine Zweigstelle unseres Anwaltsbüros  eröffnet.

Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch im Bereich Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zu Verfügung.

Ihre Ansprechpartner in Bensheim für Arbeitsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sind:

Oliver Ostheim
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
ostheim [at] ok-rechtsanwaelte [dot] de

Oliver Klaus
Rechtsanwalt – Medizinrecht, Versicherungsrecht
klaus [at] ok-rechtsanwaelte [dot] de

Zweigstelle Bensheim:

Heidelberger Str. 60, 64625 Bensheim
Telefon 06251 8692330, Telefax 06251 8692333
OK Rechtsanwälte in Bensheim bei Google-Maps

24-hours: 0151–54731415

www.ok-rechtsanwaelte.de

Mieter muss heizen, sonst droht Kündigung

Freitag, den 19. Dezember 2008

Mieter muss heizen, sonst droht Kündigung

In den Wintermonaten entsteht in Mietshäusern Streit mit Mietern, die ihrer Wohnung gar nicht oder nicht richtig heizen, weil sie sich beispielsweise als Pendler nur selten in der Wohnung aufhalten. Im letzten Winter hatte das Landgericht Hagen (Urteil ⅴ. 19.12.2007, Az.: 10 S 163⁄07) über einen solchen Fall zu entscheiden. Das Landgericht hat in diesem Fall geurteilt, dass das Mietverhältnis wirksam gemäß § 573 Abs. 2 Ziffer 1 BGB gekündigt werden konnte, weil der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gehabt hat, da der Beklagte seine vertraglichen Pflichten als Mieter schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Das Nichtbeheizen der Wohnung stellt nach Ansicht des Gerichts eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar. Ein solches Verhalten sei geeignet, „Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung hervorzurufen“. Im konkreten Fall wurde der Mieter mittels der Hausordnung, die Anlage des schriftlichen Mietvertrages war, verpflichtet, die Mieträume ausreichend zu heizen. Gegen die Wirksamkeit dieser Klausel in dem Formular-Mietvertrag hatten die Richter im Hinblick auf § 307 BGB keine Bedenken. Da die Frage nicht einfach zu beantworten ist, ab wann eine Pflichtverletzung des Mieters eine Kündigung rechtfertigt, ist allen Vermietern in solchen Fällen vor der Kündigung der Gang zum Mietrechtsanwalt zu empfehlen.

Für ein Beratungsgespräch steht Herr Rechtsanwalt Ihnen gerne zur Verfügung.

Neues Gesicht – Neuer Standort

Montag, den 15. September 2008

Rechtsanwalt Normen Bartholomä

Unser Partner in Saarbrücken: Rechtsanwalt Normen Bartholomae

Treu Ihrer Linie der konsequenten Spezialisierung haben sich die Partner der OK-Rechtsanwälte mit einem weiteren Versicherungsrechtler verstärkt. Normen Bartholomä – Rechtsanwalt und Partner – betreut ab sofort den neuen Standort der Partnerschaft in Saarbrücken. Durch die weitere Spezialisierung von Herrn Rechtsanwalt Bartholomä im Sozialrecht sowie im IT-Recht wird das Beratungsspektrum der Partnerschaft sinnvoll erweitert.

Dank ihres innovativen Beratungskonzeptes können sämtliche Rechtsgebiete an allen Standorten von ihrer Mandantschaft in Anspruch genommen werden.

Sprechen Sie uns an!

Qualitätsmerkmal Fortbildung

Mittwoch, den 10. September 2008

Bundesrechtsanwaltskammer und Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verleihen Qualitätssiegel und Fortbildungszerifikate an Ostheim und Klaus

Unsere Anwälte und Mitarbeiter bilden sich ständig fort und sichern dadurch ein vertrauensvolles und dauerhaftes Mandatsverhältnis. Daher wurden Herrn Rechtsanwalt Oliver Klaus sowie Herrn Rechtsanwalt Oliver Ostheim das Qualitätssiegel für ständige und geprüfte Fortbildung der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen. Daneben hat Ihnen der Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt das Fortbildungszertifikat der Rechtsanwaltskammer Frankfurt überreicht.

Zitat Herr Kollege Dr. Finzel: „Nur wer trotz einer Flut neuer Gerichtsentscheidungen, Gesetzen mit immer kürzerer Verfallfrist und einer kaum noch überschaubaren Vielzahl von Kommentarliteratur und Fachbeiträgen immer auf dem Laufenden ist, kann ein hohes Niveau anwaltlicher Beratung zugunsten der Mandanten gewährleisten. Diese besondere Kompetenz in der Rechtsberatung ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal, das uns bei steigendem Wettbewerbsdruck im Rechtsberatungsmarkt gegenüber berufsfremden Anbietern auszeichnet. Dies erkannt zu haben, belegen Sie mit Erwerb des Fortbildungszertifikats in vorbildlicher Weise.“

Wir wollen die Qualität für den Mandanten nach außen sichtbar machen und uns mindestens denselben Anforderungen stellen, die die unternehmerisch tätigen Mandanten heute im Markt auch zu erfüllen haben.

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Neue Kooperation!

Mittwoch, den 5. März 2008

Ab sofort sind wir offizieller Partner des Deutschen Pokerbundes. Wir beraten Sie in allen Fragen des Pokerrechts bis hin zur ganzheitlichen Betreuung Ihres Pokerevents. (Genehmigungsverfahren). Sprechen Sie uns an!

Ihre OK-Rechtsanwälte

Deutscher Pokerbund

Neue Adresse in Darmstadt!

Mittwoch, den 27. Februar 2008

Sehr verehrte Mandanten und Geschäftspartner,

ab Montag den 17. März 2008 finden Sie uns in unseren neuen und großzügigeren Geschäftsräumen am Marktplatz in der Kirchstraße 1 in der Darmstädter Innenstadt – direkt neben dem Ratskeller (ehem. Stegmüllerhaus über dem Tegut).

An den übrigen Kontaktdaten ändert sich nichts!

Beste Grüße
Ihre OK-Rechtsanwälte
Oliver Klaus & Oliver Ostheim

Ostheim & Klaus
Rechtsanwälte Partnerschaft

Zentrale Darmstadt neu:
Kirchstraße 1 , 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453

Zweigniederlassung Bergstraße:
Alsbacherstraße 2a, 64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon 06257 5051783, Telefax 06151 5997453, 24 hours 0151 54731415

NEUERÖFFNUNG unserer Zweigniederlassung

Montag, den 4. Februar 2008

Wir freuen uns, unserer Mandantschaft ab sofort auch an der Bergstraße in Seeheim-Jugenheim zur Verfügung zu stehen. In unseren ausgewiesenen Kompetenzfeldern beraten wir nach telefonischer Vereinbarung.

Ostheim & Klaus
Rechtsanwälte Partnerschaft

Zentrale Darmstadt:
Kirchstraße 1 , 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453

Zweigniederlassung Bergstraße:
Alsbacherstraße 2a, 64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon 06257 5051783, Telefax 06151 5997453, 24 hours 0151 54731415

Doping

Donnerstag, den 29. November 2007

Aktuell bieten wir Vorträge und Beratung rund um das Thema Doping. Sie sind Sportmediziner und benötigen Beratung bei der Betreuung von Sportlern? Als Sportler bieten wir Ihnen Beratung und Hilfe bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder verbandsrechtlichen Sanktionen. Um sich gegen mögliche Sanktionen, bsp. bei medizinisch indizierter Einnahme von Medikamenten, abzusichern, bieten wir Absicherung im Vorfeld. Sprechen Sie uns an!

Die Website ist online…

Freitag, den 9. November 2007

Herzlich Willkommen auf der neuen Internetseiten der Rechtsanwälte-Partnerschaft Ostheim und Klaus aus Darmstadt. OK-Rechtsanwälte ist eine auf das Medizinrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sportrecht spezialisierte Partnerschaft.

Das bieten Ihre Rechtsanwälte aus Darmstadt:

Online Terminvereinbarung:
Möchten Sie gerne außerhalb der Geschäftszeiten einen Termin mit einem unserer Anwälte vereinbaren? Kein Problem. Folgen Sie einfach folgendem Link und folgen Sie den beschriebenen Schritten. So können Sie ganz unproblematisch einen Termin mit unserem Büro vereinbaren. Wir erhalten Ihren Terminwunsch per E-Mail und bestätigen ihn bei entsprechender Vakanz bzw. schlagen einen Alternativtermin vor.

Terminland.de

WebAkte:
Demnächst werden wir unseren Mandanten auch den Service der WebAkte bieten können. In einem sicheren Bereich wird Ihnen Ihre Akte in unserer Kanzlei auf Wunsch online bereitgestellt. So können Sie sich über die WebAkte 24 Stunden am Tag über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens informieren oder uns Nachrichten hinterlassen.

Wir besuchen Sie gerne:
Sind Sie terminlich knapp? Kein Problem. Unsere Anwälte besuchen Sie selbstverständlich in Ihren Räumen. Sprechen Sie uns einfach an.

Vorträge:
Sie würden sich gerne in der Form eines Vortrages über bestimmte rechtliche Themen informieren? Beispielsweise über die aktuellen Änderungen der Gesundheitsreform, ärztliche Kooperationsformen, arbeitsrechtliche Entwicklungen, aktuelle Entwicklungen im Arzthaftungs‑ oder Arztstrafrecht? Unzählige Themen sind denkbar. Sprechen Sie uns an.

Vergütung:

Eines der wichtigsten Themen, sowohl für Sie, als auch für uns. Oberstes Gebot: Kostentransparenz von der Mandatsannahme bis zur endgültigen Abwicklung. Auch hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei einem Erstberatungsgespräch im beiderseitigen Interesse ausführlich erörtert werden sollten. Bereits an dieser Stelle möchten wir auf die Möglichkeit der Finanzierung durch Ratenzahlung durch die Deutsche anwaltliche Verrechnungsstelle hinweisen.

Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle

Näheres zum Thema der Finanzierung erläutern wir Ihnen gern.