Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt: Was Sie im Ernstfall tun können

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, gehört zu den essentiellen Versicherungen im Berufsleben. Sie soll für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorsorgen und unter Umständen sogar eine Berufsunfähigkeitsrente an Betroffene auszahlen. Doch viele Versicherer weigern sich im Falle einer Berufsunfähigkeit aus verschiedenen Gründen, die zugesagte Rente auch tatsächlich auszuzahlen.

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt
Wenn Sie berufsunfähig sind, sind Sie erfahrungsgemäß auf schnelle und unkomplizierte Hilfe angewiesen. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ihren Möglichkeiten, wenn Ihre BU Ihnen Schwierigkeiten bereitet. Kontaktieren Sie uns jederzeit unter  06151 - 599 7466 oder per E-Mail an: info@ok-rechtsanwaelte.de

Die Gründe für eine Ablehnung des Leistungsantrags sind vielfältig. Für Betroffene ist es in einer ohnehin schon schwierigen Situation häufig eine zusätzliche Belastung, wenn das Geld, auf das man dringend angewiesen ist, nicht gezahlt wird. 

Die Experten der Kanzlei OK Rechtsanwälte Ostheim & Klaus sind auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und zeigen Ihnen in diesem Beitrag, was Sie tun können, wenn im Ernstfall Leistungen durch die BU abgelehnt werden.

Inhalt:

  1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Mögliche Gründe für eine Leistungsverweigerung durch die BU
  3. Was tun, wenn die BU Leistung abgelehnt wurde?

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie für den Fall, dass Sie für einen längeren Zeitraum ganz oder teilweise berufsunfähig werden. Das bedeutet, dass der Beruf, dem Sie derzeit nachgehen, von Ihnen aufgrund von Unfällen, Krankheiten oder geistigem sowie körperlichem Verfall nicht mehr ausgeübt werden kann. Von privaten Versicherungen werden neben physischen Krankheiten auch psychische Krankheiten davon umfasst.

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Damit eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Sie sind zu mindestens 50 % nicht mehr berufsfähig,
  2. Sie sind voraussichtlich für mindestens 6 Monate berufsunfähig

Wichtig: Berufsunfähigkeit ist dabei nicht gleichzusetzen mit Erwerbsunfähigkeit. Entscheidend ist, dass Sie nicht mehr in dem bisher ausgeübten Beruf arbeiten können. Sind Sie beispielsweise als Maurer tätig und können in diesem Beruf nicht mehr arbeiten, eine Tätigkeit im Büro wäre jedoch weiterhin möglich, ist dies nicht relevant für das Eingreifen einer BU.

Mögliche Gründe für eine Leistungsverweigerung durch die BU

Wenn eine BU besteht und dann ein Versicherungsfall eintritt, kann es vorkommen, dass der Leistungsantrag abgelehnt wird. Obwohl jahrelang Beiträge in die BU eingezahlt wurden, will die Versicherung im Ernstfall nicht zahlen. Das ist für Versicherte nicht nur ärgerlich, sondern kann viele Folgeprobleme mit sich bringen, denn im Falle einer Berufsunfähigkeit sind die meisten Betroffenen auf schnelle Auszahlung der BU-Rente angewiesen, um ihre Kosten zu decken.

OK Leitfaden Berufsunfähigkeit

Lesen Sie hier wie Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht vor, während und nach der Beantragung von Leistungen bei Ihrem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer unterstützen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Ihr Leistungsantrag nicht abgelehnt wird.

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Für eine Leistungsverweigerung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann es unterschiedliche Ursachen geben:

Der Status „berufsunfähig“ wurde nicht erreicht

Wenn Versicherte nicht mindestens 50 % berufsunfähig sind, können sie unter Umständen arbeitsunfähig sein. Zwar hat auch eine Arbeitsunfähigkeit einen enormen Einfluss darauf, ob der Versicherte seinen Beruf ausüben kann. Aber der Status der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherung wird dadurch im Regelfall nicht erreicht. Die Versicherung kann die Auszahlung in einem solchen Fall verweigern.

Für einen erfolgreichen Leistungsantrag ist es daher entscheidend, dass eine Berufsunfähigkeit über 50 % diagnostiziert wird. Behauptet die Versicherung, dass dieser Status nicht erreicht wurde, können Versicherte versuchen, diese Annahme zu widerlegen. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten und Gutachtern kann darauf abgezielt werden, eine Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % feststellen zu lassen oder zu belegen.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Wurden Angaben zu Krankheiten oder Hobbys beim Antrag verschwiegen oder unvollständige Angaben gemacht, kann dies eine Verletzung der Vertragspflicht darstellen. Diese kann die Versicherung dazu berechtigen, im Falle eines Versicherungsfalls die Leistung zu verweigern.

In vielen Vereinbarungen gibt es jedoch Klauseln, die regeln, dass die Versicherung bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ohne Verschulden des Versicherten trotzdem leistet. Das heißt konkret: Wer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Angaben zum Gesundheitsstatus verschweigt, kann dennoch die Leistung von der Versicherung verlangen – unter Umständen jedoch zu schlechteren Konditionen oder unter Ausschlussklauseln.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Erfahren Sie mehr darüber, welche Rechte und Pflichten Versicherungen bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung haben

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Fehler bei Antragstellung oder mangelnde Nachweise

Viele Versicherungen verlangen Nachweise zum Gesundheitszustand, bestehenden Krankheiten, dem Berufsbild oder anderen Angaben. Dabei können schnell Fehler auftreten, die die Versicherung dazu berechtigen, die Zahlung der Rente zu verweigern.

Ob dies tatsächlich der Fall ist, sollte ein erfahrener Anwalt für Sie überprüfen. Es kommt nicht selten zu Fällen, in denen Versicherungen die Leistung vorschnell oder ohne rechtliche Grundlage verweigern. Versicherungsnehmer müssen eine Leistungsverweigerung durch die BU allerdings nicht ohne weiteres hinnehmen, sondern können mithilfe rechtlicher Unterstützung im Versicherungsfall dennoch an ihre BU-Rente kommen.

Keine Rückmeldung durch den Versicherten

Die meisten Leistungsablehnungen liegen erfahrungsgemäß im Handlungsbereich der Versicherten. Ungefähr 40 % der Auszahlungen finden nicht statt, weil der Versicherte nicht auf die Rückfragen der Versicherung reagiert oder den Leistungsantrag nicht weiterverfolgt.

Der Hintergrund: Im Falle einer Berufsunfähigkeit fragen Versicherungen häufig nach weiteren Informationen und Belegen für den konkreten Versicherungsfall. Der Antragsprozess umfasst nicht nur eine vollständige und korrekte Antragstellung, sondern auch eine sorgfältige Leistungsprüfung und die genaue Darstellung des Versicherungsfalls. Dieser Vorgang kann so komplex sein, dass Versicherungsnehmer sich häufig nicht in der Lage sehen, allen Forderungen nachzukommen.

Viele Betroffene haben zudem durch die Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, keine ausreichenden Kapazitäten, um sich mit versicherungsrechtlichen Fragen  auseinanderzusetzen. Lassen Sie sich in einem solchen Fall aber bitte nicht davon abhalten, die Ihnen zustehende Rente ausgezahlt zu bekommen!

Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt, der auf das Versicherungsrecht spezialisiert ist und auf jahrelange Erfahrung mit BU-Fällen blickt. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen und unterstützen Sie bei den rechtlichen sowie bürokratischen Hürden einer BU-Leistungsprüfung.

Gut zu wissen: Die BU-Versicherung kann auch zu Unrecht den Leistungsantrag ablehnen. Dies ist durchaus keine Seltenheit. In diesem Fall können sich Betroffene an unsere Kanzlei wenden, damit wir mit Ihnen den Versicherungsvertrag und den Versicherungsfall durchgehen, um beurteilen zu können, ob eine unrechtmäßige Leistungsverweigerung vorliegt.

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Was tun, wenn die BU Leistung abgelehnt wurde?

Wenn Versicherte vorsorglich eine BU abgeschlossen haben, aber diese im Ernstfall die Leistung verweigert, ist es häufig sinnvoll, rechtliche Schritte gegen die Leistungsverweigerung einzuleiten.

Bei einer Leistungsverweigerung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung verhalten Sie sich am besten wie folgt:

  • Ablehnungsgrund ermitteln: Wenden Sie sich direkt an die Versicherung und erfragen Sie, was zur Verweigerung der BU-Rente geführt hat. Dadurch erhalten Sie erste Anhaltspunkte für einen möglichen Widerspruch
  • Nachweise und Belege sammeln: Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, sollten Sie alle relevanten Informationen und Dokumente sammeln. Bewahren Sie diese möglichst sicher und vollständig für einen späteren Widerspruch auf
  • Rechtsexperten aufsuchen: Gerne prüfen wir, ob die Leistung durch die BU zu Unrecht abgelehnt wurde und ob die Möglichkeit besteht, durch die passenden Anträge und Belege die Leistung doch noch zu erwirken. Wurde die Leistung zu Unrecht verweigert, besteht die Chance, gegen die Versicherung vorzugehen

Die genannten Punkte dienen als grobe Orientierung und ersetzen in keinem Fall eine individuelle Rechtsberatung durch einen Experten. 

Bildquellennachweis: © Antonio Guillen Fernández | PantherMedia

Oliver Ostheim
Oliver Ostheim ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit tiefgründigem Fachwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Analytisches Denkvermögen und Empathie sind seine Kernkompetenzen. Als BU-Spezialist kämpft er leidenschaftlich für die Existenz seiner Mandanten vor Gericht und erfreut sich der persönlichen Anerkennung von Fachkollegen. Mit Verbindlichkeit und Verständnis erklärt er auch juristischen Laien alle Prozessschritte und Handlungsoptionen, basierend auf seiner Mehrfach-Qualifikation und Expertise als Fachanwalt für BU-Versicherungen.
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  • Begleitung bei der Stellung des BU-Antrags von Anfang an
  • Entlastung durch vollständige Übernahme der Kommunikation mit der Versicherung
  • Beratung und Vertretung auch im außergerichtlichen Verfahren und in allen Fragen rund um die Themen der Berufsunfähigkeit
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