Ablehnung der Pflegestufe
Aufgrund der Vielzahl der hier aufgelaufenen Mandate scheint eine Ablehnung begehrter Pflegestufen in der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung um sich zu greifen. Hier lohnt der Widerspruch. Denn in den seltensten Fällen wird der tatsächlich benötigte Zeitaufwand in der Begutachtung wiedergespiegelt und zu gering angesetzt. Hier kann eine Darlegung des tatsächlichen Aufwandes lohnen. Zudem werden Krankheiten wie Demenz, Inkontinenz etc. oftmals gar nicht gewürdigt. Die Berechnung des tatsächlichen Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Sozialgesetzbuches bzw. der privaten Pflegeversicherungsbedingungen sollten Sie einem spezialisierten Anwalt überlassen. Sprechen Sie uns an!
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Oliver Klaus
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
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