Ablehnung der Pflegestufe

Aufgrund der Vielzahl der hier aufgelaufenen Mandate scheint eine Ablehnung begehrter Pflegestufen in der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung um sich zu greifen. Hier lohnt der Widerspruch. Denn in den seltensten Fällen wird der tatsächlich benötigte Zeitaufwand in der Begutachtung wiedergespiegelt und zu gering angesetzt. Hier kann eine Darlegung des tatsächlichen Aufwandes lohnen. Zudem werden Krankheiten wie Demenz, Inkontinenz etc. oftmals gar nicht gewürdigt. Die Berechnung des tatsächlichen Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Sozialgesetzbuches bzw. der privaten Pflegeversicherungsbedingungen sollten Sie einem spezialisierten Anwalt überlassen. Sprechen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht:

Oliver Klaus
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Oliver Ostheim
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht und für Arbeitsrecht

Zentrale Darmstadt
Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453

Büro Offenbach/Frankfurt
Kaiserstr. 39, 63065 Offenbach
Telefon 069 80907788 oder 80089692, Telefax 069 80907789

Zweigstelle Bensheim
Darmstädter Str. 60, 64625 Bensheim
Telefon 06251 8692330, Telefax 06251 8692333

klaus [at] ok-rechtsanwaelte [dot] de
ostheim [at] ok-rechtsanwaelte [dot] de
www.ok-rechtsanwaelte.de

Tags: , , , , , ,

Einen Kommentar schreiben