Poliscan Speed

Mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed wird immer öfter geblitzt. Die Messungen können durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, z.B. Dipl. Ing.  Roland Bladt, Hohenahr, begutachtet, um ein Fahrverbot zu vermeiden.

Der Sachverständige wertet im Rahmen der Begutachtung die komplette Messreihe aus. Aktuell wurde festgestellt, dass der Auswerterahmen die vom Hersteller angegebene zulässige Höchsthöhe überschritten haben soll. Er kam zu dem Ergebnis, dass die herstellerseitig vorgegebene Rahmenhöhe der vom Messgerät generierten Auswerterschablone bei allen Messungen dieser Messreihe nicht eingehalten und teilweise erheblich überschritten worden war. Dies nahm das  Amtsgericht Wiesbaden (AZ 80 Owi 5521 Js 24881⁄11) am 1.12.2011 zum Anlass  das Verfahren einzustellen.

Da eine Abweichung der Rahmenhöhe auf den ersten Blick nicht ohne weiteres erkennbar wird und erst durch eine aufwendige fotogrammetrische Auswertung eines Beweisfotos nachgewiesen werden kann, ist es ratsam, betreffende  Messungen mit Poliscan Speed besonders kritisch zu betrachten und ggf. überprüfen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner rund um das Ordnungswidrigkeitenrecht:

Oliver Ostheim
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Medizinrecht

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