Um Leben oder Tod – Die Patientenverfügung
Leider stellt sich für Betroffene im Falle einer schweren Erkrankung häufig die Frage nach der Auslegung einer Patientenverfügung. Stellen Sie sich vor Ihr schwerkranker Angehöriger hat in einer selbst verfassten Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht, keine lebenserhaltenden Therapiemaßnahmen erhalten zu wollen, sollte bei ihm eine schwere und irreversible Hirnschädigung festgestellt werden. Leider sind Sie und die anderen Angehörigen sich jedoch nicht darüber einig, ob dieser Patientenverfügung Folge geleistet werden muss oder nicht. Wer entscheidet in diesem Fall?
In diesen Fällen hat der Vorsorgebevollmächtigte bzw. Betreuer über die Auslegung der Patientenverfügung zu entscheiden.
Sind weder Sohn oder Tochter als Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt/bestellt, muss der behandelnde Arzt im Wege einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen lassen.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Patient so lange am Leben erhalten werden muss, bis der Betreuer im Dialog mit den Angehörigen und unter wortgetreuer Auslegung der Patientenverfügung eine Entscheidung treffen kann. Wird diese Vorgehensweise nicht befolgt, riskieren die Beteiligten eine fahrlässige bzw. vorsätzliche Tötung.
Für den Fall, dass keine Patientenverfügung vorliegt, hat der Betreuer/Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten auszulegen und daran alle Behandlungsoptionen zu messen. Bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens sind konkrete Anhaltspunkte vor allem in der Vergangenheit zu ermitteln. Beispielsweise frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht behilflich.
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