Rechtsanspruch auf Krippenplatz ab dem 01.08.2013 (KiföG)

Ab dem 01. August 2013 wird jedes Kind mit der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz
haben. Dieser Rechtsanspruch wird durch Kinderförderungsgesetz (KiföG)
begründet, erklärt die auf das Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwältin Lisa
Rebekka Däsch von der bundesweit tätigen Fachanwaltskanzlei OK Rechtsanwälte
aus Darmstadt.

Nach allgemeiner Ansicht steht auch fest, dass es bis zum 01. August 2013 nicht
möglich sein wird, für jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, eine
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu
gewährleisten.

Die Bundesregierung strebt an, für 35 Prozent der Kinder dieser Altersklasse Krippenplätze
anzubieten. Der angestrebte Betreuungsgrad von 35 Prozent soll nach Ansicht der
Bundesregierung ausreichen, um allen Eltern ein Betreuungsangebot anbieten zu
können. Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist mit 66 Prozent nach jüngsten
Umfragen jedoch fast doppelt so groß. Es wären rund 1,3 Millionen Krippenplätze
notwendig, um diesem tatsächlichen Bedarf nachzukommen und eine Betreuungsquote
von 66 Prozent zu sichern. Noch im März 2010 lag die Betreuungsquote bei den unter
Dreijährigen jedoch lediglich bei 23,1 Prozent (West 17,4 Prozent, Ost
48,1 Prozent – jeweils ohne Berlin).

Eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung in ganz Deutschland wird mit größter
Wahrscheinlichkeit bis zum 01. August 2013 nicht zu gewährleisten sein,
erläutert Rechtsanwältin Däsch. Die Kommunen gehen davon aus, dass Eltern, die
für ihr Kind keinen Betreuungsplatz erhalten werden, ihren Rechtsanspruch klageweise
durchsetzen werden. Eine Klagewelle ist zu befürchten.

Die auf das Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwältin Lisa Rebekka Däsch wird allen
Eltern helfen ihren Rechtsanspruch im Wege einer Klage durchzusetzen, selbst
wenn die 35 Prozent-Klausel eingehalten wird.

Ihre Ansprechpartner rund um das Sozialrecht:

Oliver Klaus
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Lisa Rebekka Däsch
Rechtsanwältin

Zentrale Darmstadt
Kirchstraße 1, 64283 Darmstadt
Telefon 06151 5997466, Telefax 06151 5997453

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Kaiserstr. 39, 63065 Offenbach
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