Unerlaubtes Glücksspiel auch bei 15 € „Startgeld“ für Pokerturnier

Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich das Interesse am Poker zu einem regelrechten Hype verwandelt. Ob im Internet, Privat oder auch bei Stefan Raab, Pokern ist in aller Munde. Die Risiken, die von der Veranstaltung eines Poker-Events/Pokerturniers ausgehen leider noch nicht. Im Rahmen unserer spezialisierten Beratung im Sport‑ und Eventrecht bieten wir Ihnen rechtliche Hilfestellung in diesem Sektor. Sprechen Sie uns an!

Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 21. September 2007:

Unerlaubtes Glücksspiel auch bei 15 Euro „Startgeld“ für Pokerturnier – VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.09.07, Az.: 7 G 2700⁄07(2)

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